Die Schufa
Um eines der bisweilen anzutreffenden Missverständnisse gleich zu Beginn auszuräumen: Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, keine Behörde. Sie ist hervorgegangen aus dem eingetragenen Verein „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V.”. Aufgabe der Schufa ist es, Informationen über Verbraucher und Unternehmen zu sammeln, um deren Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
Harte Negativmerkmale
Ursprünglich bestand die Aufgabe der Schufa lediglich darin, Auskunft darüber zu erteilen, ob eine Person beziehungsweise ein Unternehmen in der Vergangenheit bereits einmal in ernste Zahlungsschwierigkeiten geraten war. Gespeichert wurden nur offene Forderungen, die entweder vom Schuldner nicht bestritten wurden oder gerichtlich tituliert waren, das heißt durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben werden konnten. Auch gerichtliche Zwangsmaßnahmen wie die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) oder gar ein erlassener Haftbefehl wurden gespeichert. Derartige gespeicherte Daten werden heute als harte Negativmerkmale bezeichnet. Wenn solche Merkmale bei der Schufa gespeichert sind, ist ein Kredit kaum noch zu erhalten. Auch die Suche nach einer Wohnung wird deutlich erschwert.
Der Schufa Score
Heute speichert die Schufa erheblich mehr Daten, auch vollkommen problemlos abgewickelte Kredite sind dort gespeichert. Gleiches gilt für Handyverträge und Ratenkäufe, sofern das jeweilige Unternehmen ein Vertragspartner der Schufa ist. Aus all diesen Daten errechnet die Schufa einen so genannten Score. Dieser Score gibt nach Aussage der Schufa Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass die betreffende Person fällige Zahlungen nicht leisten kann. Unumstritten ist dieses Vorgehen nicht, da die Schufa die genaue Berechnungsmethode geheim hält. So können auch Verbraucher Schwierigkeiten aufgrund eines schlechten Schufa Scores bekommen, die stets alle Rechnungen pünktlich bezahlt haben. Es liegen auch keine Daten darüber vor, wie hoch die Fehlerquote bei den Prognosen aufgrund des errechneten Scores ist.
Was tun bei negativen Schufa Einträgen?
Wer aus unerklärlichen Gründen von Banken oder Versandhäusern als Kunde abgelehnt wird, sollte zunächst bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Diese muss die Schufa aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einmal jährlich kostenfrei ausstellen. Finden sich dort unberechtigte negative Einträge, können diese meist problemlos gelöscht werden. Ein formloses Schreiben an die Schufa genügt in diesem Fall. Die häufigsten Gründe für unberechtigte Einträge sind einerseits Verwechslungen aufgrund einer Namensgleichheit und andererseits unberechtigte Meldungen. Ein Gläubiger darf eine unbeglichene Forderung nur melden, wenn der Schuldner diese Forderung nicht bestreitet oder ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung festgestellt hat. Leider halten sich nicht alle Gläubiger an diese Vorschrift, oft werden auch bestrittene Forderungen der Schufa gemeldet.
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